«Ich bin fast sicher, dass andere nachziehen werden.»
Seit dem 1. Januar 2019 haben Väter bei den ZFV-Unternehmungen Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Das ist doppelt so viel, als der Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe vorsieht. Wie kommt es dazu?
Angela Tauro: Als Arbeitgeber familienfreundliche Bedingungen zu schaffen, bedeutete früher vor allem, sich um Frauenthemen zu kümmern. Zum Beispiel mit flexiblen Arbeitszeitmodellen die Mütter Kinderbetreuung und Job unter einen Hut bringen lassen. Was Frauen in der Gastronomie betrifft, haben die ZFV-Unternehmungen im Lauf ihrer 125-jährigen Unternehmensgeschichte oft Pionierarbeit geleistet. Nun führt eine begrüssenswerte Entwicklung dazu, dass Familienthemen nicht mehr nur Frauensache sind: Immer mehr junge Männer wollen sich stärker in der Familie und in ihrer Rolle als Vater einbringen und stellen entsprechende Forderungen an den Arbeitgeber. Wir wollen einen Schritt nach vorne gehen, indem wir reagieren und gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Finanziell haben wir zwar nicht dieselben Möglichkeiten wie andere Branchen, die Neuvätern noch grosszügigere Modelle anbieten – aber es geht darum, ein Zeichen zu setzen.
Wie stark wird dies für die Unternehmung finanziell ins Gewicht fallen?
Die fünf zusätzlichen Tage zahlen die ZFV-Unternehmungen vollumfänglich aus eigener Kasse. Die Kosten dafür sind schwer abzuschätzen. Im letzten Jahr zählten wir insgesamt 30 frischgebackene Väter. Das ist jedoch bloss die Zahl auf dem Papier. Damit Hochrechnungen anzustellen, ist wenig sinnvoll, denn wenn beide Elternteile erwerbstätig sind, laufen Kinderzulagen oft über die Mutter, was dazu führt, dass eine Vaterschaft betrieblich gar nicht erst erfasst wird. Mit dem neu geregelten Vaterschaftsurlaub wollen wir vor allem unsere Attraktivität als Arbeitgeber stärken. Dazu beitragen sollen auch ein paar weitere Massnahmen: Zum Beispiel können Väter nun bis zu drei Wochen unbezahlte Ferien an den Vaterschaftsurlaub anhängen, bei den Müttern sind es, das ist ebenfalls neu, bis zu acht Wochen zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub.