Köchinnen und Köche aus der ganzen Schweiz können sich ab sofort für die 22. Ausgabe des alle zwei Jahre stattfindenden Kochwettbewerbs bewerben. Einsendeschluss ist der 31. Mai 2026. Teilnahmeberechtigt sind hauptberufliche Köchinnen und Köche aus Restaurant-, Hotel- und Gemeinschaftsbetrieben mit abgeschlossener Berufslehre und mindestens fünf Jahren Berufserfahrung. Eine Schweizer Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich, Wohn- und Arbeitsort müssen jedoch während der gesamten Wettbewerbsdauer in der Schweiz liegen.
Neu ist das Anmeldeverfahren: Statt mehrerer Gerichte für die Vorrunde reichen die Teilnehmenden erstmals ausschliesslich das Fleischgericht des Finals ein. Dieses besteht aus Schweizer Schweinskarree und Schweizer Schweinshaxe, ergänzt werden die Komponenten durch drei Garnituren nach Wahl, eine Sauce sowie die Pflichtzutaten Haselnüsse und Grapefruit. Auf dieser Basis wählt eine Jury die Halbfinalistinnen und Halbfinalisten aus.
Ebenfalls neu ist das Halbfinal-Camp, das vom 12. bis 13. Oktober 2026 stattfinden wird. Das nicht öffentliche Format ersetzt den bisherigen öffentlichen Halbfinal und kombiniert Wettbewerb mit Weiterbildung und Feedback-Sessions. Die Jury beurteilt die Teilnehmenden dabei über zwei Tage hinweg unter anderem in den Bereichen Planung, Präzision und Kreativität.
Der Goldene Koch gilt als grösster Live-Kochwettbewerb der Schweiz und wird seit 1991 ausgetragen. Weitere Informationen, Reglement und Anmeldung finden sich online.
goldenerkoch.ch