Durchblick in Corona-Fragen

Mietzinssenkung, Kurzarbeit, Kredite: In seiner umfangreichen Online-Übersicht zeigt Gastrosuisse, welche Handlungsmöglichkeiten Betriebe in der Krise haben.
Text: Virginia Nolan – Foto: PIRO4D / Pixabay
Veröffentlicht: 01.04.2020
Für viele Gastronomen stellt das Corona-Virus eine existentielle Bedrohung dar. Der Branchenverband Gastrosuisse hilft Mitgliedern, sich im Dschungel der rechtlichen, administrativen und gesundheitlichen Fragen zur Pandemie zurechtzufinden.

«Eine Mietzinssenkung ist aus juristischer Sicht absolut gerechtfertigt.»

Die Corona-Krise trifft das Gastgewerbe hart: Einnahmen brechen weg, Fixkosten laufen weiter. Mit den Sorgen der Gastronomen häufen sich Fragen zu Massnahmen, die in der Krise zu treffen sind: Wie kommt man zu Überbrückungskrediten, Kurzarbeit, Mietzinssenkung? Hier empfiehlt sich ein Besuch auf dem Portal von Gastrosuisse, dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband der Schweiz. In der Rubrik Recht & Gesetz beantwortet der Rechtsdienst des Branchenverbands Mitgliedern die wichtigsten Fragen zur Krise und gibt Handlungsempfehlungen. In der laufenden aktualisierten Übersicht finden Gastronomen zahlreiche Merkblätter und Anleitungen, die den Umgang mit der Pandemie aus gesundheitlicher, rechtlicher und administrativer Sicht thematisieren. Zum Service gehören etwa Musterformulare zur Anmeldung von Kurzarbeit, Vorlagen zur Beantragung von Überbrückungskrediten oder Lohnabrechnungsbeispiele bei Kurzarbeit.

«Seit Beginn der Krise unterstützen wir Mitglieder mit Informationen und Handlungsempfehlungen», sagt Christian Belser, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Rechtsdienst bei Gastrosuisse, «uns erreichen derzeit sehr viele Anfragen.» Aus aktuellem Anlass habe Gastrosuisse dieser Tage noch Erläuterungen zum Thema Mietzinsreduktion erarbeitet. «Es ist eine sehr schwierige Lage für alle, sowohl für Mieter als auch Vermieter. Am besten ist deshalb, wenn die Parteien möglichst schnell einvernehmliche Lösungen finden», sagt Belser. Klar sei aber auch, dass eine Mietzinssenkung bei behördlichen angeordneten Schliessungen oder Einschränkungen aus juristischer Sicht absolut gerechtfertigt sei. «Mietverträge erhalten in der Regel eine Bestimmung, wonach ein Mietobjekt zu einem bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt wird», sagt Belser. «Seit dem staatlich verordneten Lockdown vermögen beispielsweise Vermieter von Restaurants, Bars und Clubs dieser vertraglichen Zusicherung nicht mehr nachkommen. Damit liegt ein Mangel im mietrechtlichen Sinn vor, was eine Herabsetzung des Mietzinses rechtfertigt.» Online zeigen die Rechtsexperten von Gastrosuisse weitere Handlungsmöglichkeiten auf, die Gastronomen in Bezug auf ihre Geschäftsmieten haben.

Weitere Informationen zu mietrechtlichen und anderen Fragen betreffend Corona-Krise finden Gastronomen hier. Gewisse Merkblätter und Anleitungen sind exklusiv für Verbandsmitglieder von Gastrosuisse einsehbar.



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